Stellungnahme zur Umsetzung der Leistungsgruppensystematik für Fachkrankenhäuser

Nach dem Gesetzentwurf für das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) sollen 65 Leistungsgruppen verpflichtend als neue Grundlage für die Finanzierung von Krankenhausleistungen und als gemeinsame Planungsgrundlage für die Länder eingeführt werden. Bis zum Inkrafttreten der Rechtsverordnung zum 01.01.2027 sollen dabei die somatischen Leistungsgruppen aus NRW mit den dazugehörigen Strukturvorgaben gelten.

Aus Sicht der Fachkrankenhäuser müssen dringend zwei gesetzliche Anpassungen am geplanten Reformvorhaben vorgenommen werden, um eine bundesweite Schließungswelle von spezialisierten Fachkrankenhäusern mit den daraus entstehenden Versorgungslücken zu verhindern. Unsere detaillierte Stellungnahme gegenüber einer Reihe von politischen Verantwortungsträgern in Thüringen, beispielhaft an die Gesundheitsministerin,  können Sie im Anhang lesen.