Die Herausforderung einer einheitlichen Definition von Fachkrankenhäusern und einheitlichen Vorgaben besteht darin, dass sich ihre Struktur & Rolle in der heutigen Versorgungslandschaft je nach Indikation und je nach Bundesland deutlich unterscheiden kann. So sind beispielsweise Fachkrankenhäuser der Neurologischen Frührehabilitation oder der Geriatrie in einzelnen Bundesländern nicht immer explizit im Krankenhausplan enthalten und gelten als Rehabilitationseinrichtungen. Für eine bundesweit einheitliche Definition empfehlen wir daher, nicht die strukturelle Beschaffenheit der Einrichtung, sondern den hohen Grad der Spezialisierung auf ausgewählte medizinische Fachgebiete als definitorisches Merkmal der Fachkrankenhäuser festzuhalten. Mit ihrer hohen Expertise zeichnen sich Fachkrankenhäuser dadurch aus, dass sie auch die schweren und die schwersten Krankheitsbilder ihres Disziplinenspektrums behandeln können.
Die strukturellen Qualitätsanforderungen an die Fachkrankenhäuser ergeben sich sinnvollerweise aus den Anforderungen für die relevanten Leistungsgruppen und ihrem Behandlungskonzept. Fachkrankenhäuser sollen prinzipiell alle Leistungsgruppen erbringen können, deren Qualitätsanforderungen sie auch erfüllen. Den zwischenzeitlich bekannt gewordenen Vorschlag des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), für Fachkrankenhäuser ein zusätzliches „Level F“ einzuführen und sie mit einer zentralistischen Zuordnung von Leistungsgruppen vorzusehen, sehen wir als nicht zielführend. Fachkrankenhäuser haben ein komplexes Behandlungsspektrum, weshalb sie nicht in ein starres System mit vorbestimmten Leistungsgruppen hineingezwängt werden können.
Unseren Definitionsvorschlag sowie unsere Vorschläge zu den Strukturvorgaben, die wir nach intensivem Austausch mit Fachkrankenhäusern verschiedener Fachrichtungen formuliert haben, finden Sie hier.