Dem Bericht des Bundesjustizministeriums zufolge hat das das BMG Empfehlungen zum Bürokratieabbau im Gesundheitswesen erarbeitet. Sehr konkret werden die Vorschläge allerdings nicht. Folgende Initiativen sind geplant:
- Im Krankenhaus sollen Maßnahmen zum Bürokratieabbau insbesondere Bestandteil der geplanten Gesetzgebung zur Krankenhausreform sein. Auch seien Bürokratieentlastungen für die stationäre Kinder- und Jugendmedizin geplant.
- Entlastungen im Arzneimittelbereich, insbesondere bei klinischen Prüfungen und Arzneimittelzulassungen, von Apotheken sowie in den Bereichen Medizinprodukte und Betäubungsmittel.
- Für den ambulanten Bereich sind Maßnahmen insbesondere für die Bescheinigungen bei der Erkrankung eines Kindes (§ 45 Absatz 1 SGB V), die vertragsärztliche/vertragszahnärztlichen Zulassung, die Digitalisierung in der ambulanten Versorgung, die Reduzierung von Belastungen durch Vordrucke/Formulare und die Psychotherapie
- vorgesehen.
- Entlastungen im Hilfsmittelbereich, insbesondere hinsichtlich der Präqualifizierungsverfahren, der administrativen Verfahren und bezüglich der Beschleunigung der Hilfsmittelversorgung von Kindern.
- Bei der Langzeitpflege sind neben einer Vereinfachung von Formularen zur Beantragung von Leistungen der Pflegeversicherung auch Vereinfachungen bei Meldeverfahren vorgesehen.