Mit dem Projekt „Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau“, an dem alle Ministerien der Bundesregierung und das Bundeskanzleramt beteiligt sind, soll noch in diesem Jahr ein Referentenentwurf für ein neues Bürokratieentlastungsgesetz vorgelegt werden. In seiner Eingabe an das federführende Justizministerium macht der BDPK die dringende Handlungsnotwendigkeit im Krankenhaus- und Reha-Bereich deutlich: Aktuellen Umfragen zufolge verbringen 60 Prozent der Ärzt:innen mindestens drei Stunden ihrer täglichen Arbeitszeit mit Bürokratie, für 35 Prozent sind es vier oder mehr Stunden täglich. Bei den Pflegenden muss ein Viertel über die Hälfte der Arbeitszeit für Bürokratie aufwenden, im Mittelwert sind es 42 Prozent. Die Bürokratiekosten betragen rund 21 Prozent des gesamten Personalaufwands für Ärzt:innen und Pflegepersonal. Der BDPK listet in seinem Papier ein Dutzend konkrete „Bürokratiemonster“ auf, die die Kliniken unnötig belasten. Dazu gehören Hindernisse bei der Einstellung und Ausbildung von Fachkräften, Datenschutzbestimmungen, Dokumentationen zur Einhaltung von G-BA Richtlinien, Wirtschaftsprüfertestate und Nachweise über die Einhaltung von Pflegepersonaluntergrenzen. Neben der Benennung und Beschreibung der bürokratischen Lasten macht der BDPK in seiner Zusammenstellung auch Vorschläge, was getan werden müsst, um die unnötige Bürokratie jeweils zu beseitigen. Hier die konkreten Vorschläge des BDPK zum Bürokratieabbau.
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