Verfasser ist Ferdinand Wollenschläger, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Europarecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht an der Universität Augsburg. Kernergebnisse seines Gutachts sind:
- Das Grundgesetz sehe keine umfassende Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Gesundheits- oder Krankenhauswesen vor. Den Ländern müssen eigenständige und erhebliche Planungsspielräume verbleiben, gerade auch bei abstrakt-genereller Rahmensetzung.
- Nach der grundgesetzlichen Kompetenzordnung bestehe keine Zuständigkeit des Bundes für die Umsetzung der Empfehlungen der Regierungskommission, da diese die Planungsbefugnis der Länder übermäßig beschneiden.
- Zur Realisierung der Krankenhausreform bestünden verschiedene Lösungsmöglichkeiten:
- Vergütungsregelung unter Verzicht auf die Planungshoheit übermäßig beschneidende Strukturvorgaben.
- Landesautonome Umsetzung des Reformvorschlags.
- Rahmenvorgaben für die Landeskrankenhausplanung.
- Detailsteuerung der Krankenhausversorgung mit umfassenden Abweichungsbefugnissen zugunsten der Länder.
- Es seien hinreichend lange Übergangsregelungen erforderlich.
Hier können Sie das Gutachten (144 Seiten) und eine Zusammenfassung (7 Seiten) als PDF herunterladen.