Die finanzielle Lage der Krankenhäuser sowie die Krankenhausreform standen auf der Tagesordnung der Ministerpräsidentenkonferenz, die vom 11. bis zum 13. Oktober 2023 in Frankfurt a.M. stattgefunden hat. In Ihrem Beschluss fordern die Regierungschefs der Länder den Bund dazu auf, noch im Jahr 2023 über ein Vorschaltgesetz ein einmaliges Nothilfeprogramm für existenzbedrohte Krankenhäuser in Höhe von fünf Milliarden Euro aufzulegen. „Mit dieser vorgelagerten Maßnahme soll eine Stabilisierung der Krankenhauslandschaft erreicht werden. Dessen ungeachtet sind die bundesrechtlichen Regelungen für die Vergütung der Krankenhäuser baldmöglichst dahingehend anzupassen, dass Kostensteigerungen künftig vollständig und zeitnah berücksichtigt werden.“ Das deckt sich mit unseren Forderungen, unkontrollierte Klinikschließungen zu verhindern. Schnell und unbürokratisch umsetzbar wäre dies aus unserer Sicht durch Rechnungsaufschläge in Höhe von 5 Prozent ab 2024 zum Ausgleich der rückwirkenden Defizite 2022 und 2023 und zusätzlich durch die Erhöhung der Landesbasisfallwerte 2024 um einmalig 5 Prozent. Auch sollte der volle vom Statistischen Bundesamt ermittelte Orientierungswert zur Geltung kommen (vgl. BDPK-Stellungnahme für ein Vorschaltgesetz).
Neben dem Vorschaltgesetz wurde im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz ebenfalls das Krankenhaustransparenzgesetz beraten. Bereits in der Vergangenheit hatte es hieran Kritik seitens der Gesundheitsminister der Länder gegeben, die in der geplanten Einteilung der Krankenhäuser in Level einen Eingriff in die Planungshoheit der Länder sehen. In ihrem Beschluss beanstanden nun auch die Länderchefs die Pläne des Bundesgesundheitsministers. „Durch Veröffentlichung des Transparenzverzeichnisses vor Umsetzung der Krankenhausreform werden die Bürgerinnen und Bürger weiter verunsichert“, so der Beschluss. Das geplante Transparenzverzeichnis soll erst dann veröffentlicht werden, nachdem die Länder den Krankenhäusern Leistungsgruppen zugeordnet haben.
Wir teilen die Kritik der Ministerpräsidentenkonferenz am Krankenhaustransparenzgesetz, dass mit dem Gesetz die in den Verhandlungen zwischen Bund und Ländern aufgegebenen Krankenhauslevel erneut aufgegriffen werden. Ginge es wirklich um die Qualität der Patientenbehandlung und Transparenz, wäre es sinnvoll sich an den bestehenden Qualitätsinitiativen zu orientieren. Neben Strukturqualität muss dabei die Prozess- und Ergebnisqualität betrachtet werden. Mehr lesen Sie in unserer Stellungnahme.