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Berlin / BDPK

Gutachten bestätigt unionsrechtswidrige Rechtslage für Privatkliniken nach § 30 GewO

Privatkliniken nach § 30 GewO und öffentliche oder zugelassene private Krankenhäuser erbringen die gleichen Leistungen: Sie führen medizinisch notwendige Krankenhausbehandlungen unter den gleichen ärztlich-therapeutischen Methoden durch.

BDPK: Positionspapier zu Privatkliniken nach § 30 GewO veröffentlicht

Für die Privatkliniken nach § 30 Gewerbeordnung (GewO) ohne Versorgungsvertrag gelten nicht nur in der Zulassung und im Betrieb spezielle gesetzliche Regelungen. Unterschiede gibt es auch in der steuerrechtlichen Behandlung. So sind die Leistungen von Privatkliniken nach § 30 GewO nur eingeschränkt von der Umsatzsteuer befreit.

Krieg gegen die Ukraine: Gewalt ist unmenschlich

Die deutschen Kliniken in privater Trägerschaft verurteilen in aller Schärfe den Überfall Russlands auf die Ukraine. Dieser völkerrechtswidrige Angriff auf einen souveränen europäischen Staat ist auch ein Angriff auf die Friedensordnung in Europa. Die Menschen in der Ukraine haben, wie alle Menschen, ein Recht darauf, in Gesundheit, Freiheit und Demokratie zu leben. Gewalt dagegen ist unmenschlich.

Absage an Systemwechsel

Bildschirmansicht der Sendung Wir wählen Gesundheit

Dem Begehren der Linkspartei, die Privatisierung von Krankenhäusern rückgängig zu machen, erteilt BDPK-Hauptgeschäftsführer Thomas Bublitz eine klare Absage und hält entgegen: „Wir werden im Krankenhausbereich nicht ohne privates Kapital auskommen!“ In der Sendereihe „Wir wählen Gesundheit“ des Fernsehsenders Health tv diskutierte Bublitz mit der Linken-Politikerin Kathrin Vogler (MdB) und der Vorstandsvorsitzenden des Deutschen Pflegeverbandes…

Post-Covid-Reha: Ein neues Siegel hilft beim Finden der passenden Rehaklinik

Das REHAPORTAL verleiht ein neues Siegel an Rehakliniken, die für Post-Covid-Patient:innen besonders geeignet sind. Betroffene Patient:innen finden damit einfacher eine geeignete Rehaklinik.

Corona-Gesetzgebung und weitere gesundheitspolitische Entwicklungen

Der Rettungsschirm für Krankenhäuser sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen wurde bis zum 28. Februar 2021 verlängert und auf einige Fachkliniken ausgeweitet. Der BDPK hat eine Übersicht mit allen aktuellen pandemiebedingten Regelungen auf seiner Homepage veröffentlicht. Des Weiteren geben wir einen Überblick über weitere Gesetzgebungsverfahren.